Schnittstellen zwischen dem Gesellschafts- und dem Insolvenzrecht waren mit Ausnahme von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen bislang so gut wie kein Thema literarischer Erörterungen. In jüngster Zeit haben sich Kalss/Eckert1) und Eckert/Widhalm-Budak2) der Thematik angenommen. Der vorliegende Beitrag versucht im Spannungsbereich von gesellschaftsund insolvenzrechtlichen Sichtweisen eine Fortentwicklung der bislang gewonnenen Erkenntnisse. Er basiert auf einem Vortrag der Verfasser anlässlich des 15-ten Insolvenzforums am Grundlsee.