vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UFS: Bindungswirkung einer finanzstrafrechtlichen Verurteilung im Haftungsverfahren gemäss § 11 BAO

SteuerrechtFranz AlthuberGeS 2009, 113 Heft 3 v. 1.3.2009

Eine rechtskräftige Verurteilung im Finanzstrafverfahren entfaltet auch für das abgabenrechtliche Haftungsverfahren gemäß § 11 BAO Bindungswirkung. Eine solche Bindung besteht selbst dann, wenn die maßgebliche finanzstrafrechtliche Entscheidung rechtswidrig ist. Eine eigenständige Beurteilung des Vorliegens einer strafbaren Handlung seitens der Abgabenbehörde ist unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!