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UFS: Zu Vorsatz und Verbotsirrtum

SteuerrechtMatthias Baritsch, Ralph Hofmann-CrednerGeS 2009, 115 Heft 3 v. 1.3.2009

Die Anforderungen an die notwendigen Feststellungen im Einleitungsbescheid betreffend die äußere und innere Tatseite bei einem (verwaltungsbehördlichen) Finanzvergehen sind de facto nicht übertrieben hoch. Die vorliegende Entscheidung des UFS über die Beschwerde gegen einen Einleitungsbescheid sticht dadurch hervor, dass sich der UFS mit der subjektiven Tatseite näher beschäftigt.

UFS 9.1.2009, FSRV/0011-G/08 §§ 9, 83 FinStrG

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