Kursgewinne aus einer bloßen Darlehenskonvertierung innerhalb von Fremdwährungen stellen weder einen Verbindlichkeitstausch noch nachträgliche betriebliche Einkünfte dar und führen außerhalb der Spekulationsfrist nach § 30 EStG nicht zu Einkünften im außerbetrieblichen Bereich.
VwGH 24.9.2008, 2006/15/0255
§§ 30, 32 EStG, Art III UmgrStG