Veräußerungen, die in keinem Zusammenhang damit stehen, dass der Steuerpflichtige, der das 60. Lebensjahr vollendet hat, seine Erwerbstätigkeit einstellt, erfüllen nicht die Voraussetzungen des § 37 Abs 5 EStG.
VwGH 4.6.2008, 2003/13/0077
§ 37 Abs 5 EStG