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OGH: Beim Vorsteuerbetrug schützt die Unternehmereigenschaft vor Strafbarkeit nach § 146 StGB

SteuerrechtMatthias Baritsch, Ralph Hofmann-Credner1)1)Wolf Theiss Rechtsanwälte waren als Privatbeteiligtenvertreter am Verfahren beteiligt.GeS 2008, 302 Heft 7 v. 1.7.2008

Die vorsätzliche Erschleichung von Umsatzsteuergutschriften (sog "Vorsteuerbetrug") erfüllt grundsätzlich den allgemeinen Betrugstatbestand nach § 146 StGB. Handelt es sich bei dem Täter allerdings um einen Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens handelt, hat er "nur" Strafbarkeit nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG zu fürchten. Die betrügerischen Täuschungshandlungen iSd § 146 StGB werden dann gemäß § 22 Abs 2 FinStrG nicht geahndet.

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