Ein Zuschuss einer Schwestergesellschaft kann nach § 3 KVG der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegen, wenn die Leistung in wirtschaftlicher Hinsicht der Doppelgesellschafterin zuzurechnen ist, weil sie die Anweisung zur Zuschussleistung auf ihre Rechnung erteilt hat.
UFS 27.5.2008, RV/0225-G/04
§§ 3, 5 Abs 2 KVG