Vor dem UFS war die Frage strittig, ob ein schnittiges Porsche-Cabrio zum Betriebsvermögen einer GmbH zählen könne, wobei für die Beurteilung insbesondere ausschlaggebend war, dass mangels Führung eines Fahrtenbuches eine exakte Trennung von betrieblicher und privater Fahrleistung de facto nicht möglich war.
UFS 11.3.2008, RV/0137-G/07
§ 4 Abs 4 EStG, § 184 BAO