Im Rahmen des Begutachtungsentwurfs zum Protokoll über die Bundessteuertagung für Gebühren/Verkehrsteuern 2007 werden die Umstände konkretisiert, unter welchen ein nach § 18 Abs 3 GebG gebührenpflichtiges Gedenkprotokoll zustande kommen kann. Der in diesem Zusammenhang seitens der Finanzbehörde geäußerte Standpunkt sollte in der dargestellten Form durch den Rechtsanwender nicht ohne Kritik hingenommen werden.