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Zur Konkursverschleppungshaftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers

GesellschaftsrechtAlexander SchopperGeS 2008, 4 Heft 1 v. 1.1.2008

In zwei aktuellen Entscheidungen 1)1)OGH 22.10.2007, 1 Ob 134/07y = GeS 2007, 432; OGH 20.3.2007, 4 Ob 31/07y = GeS 2007, 247 = GesRZ, 2007, 266 (Anm Schopper) = RWZ 2007, 169 (Anm Wenger) = RdW 2007, 603 = wbl 2007, 494 = ZIK 2007, 168. hat der OGH die Konkursverschleppungshaftung eines bereits ausgeschiedenen Geschäftsführers für spätere Verbindlichkeiten angenommen, die von nachfolgenden Geschäftsführern eingegangen wurden. Die neue Judikaturlinie ist auf den ersten Blick an Strenge kaum zu überbieten und wirft interessante rechtsdogmatische Fragen auf. Sie ist Anlass der nachstehenden Überlegungen.

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