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Offenlegungsverpflichtung von Change of Control-Klauseln börsenotierter Gesellschaften*)*)Unser Dank gilt Herrn Mag. Gregor Haidenthaler M.B.L.-HSG, der uns bei der Materialaufarbeitung tatkräftig unterstützt hat.

Gesellschaftsrecht AbhandlungenClemens Hasenauer, Peter HillerGeS 2008, 13 Heft 1 v. 1.1.2008

Seit dem Jahresabschluss 2006 müssen sämtliche bedeutende Verträge, welche "Change of Control - Klauseln" enthalten, im Lagebericht von börsenotierten Gesellschaften offengelegt werden. Der Beitrag untersucht die Voraussetzungen derartiger Offenlegungspflichten und zeigt in diesem Zusammenhang einige Zweifelsfragen auf. Außerdem wird ein kurzer Überblick über die bisherige praktische Handhabung dieser Verpflichtung in den Jahresabschlüssen 2006 der im ATX gelisteten Unternehmen gegeben.

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