Zusammenfassung: Das BMF hatte sich in EAS 3164 mit Fragen betreffend ein von einer inländischen Gesellschaft im Grenzgebiet zwischen Österreich und Deutschland errichtetes Flusskraftwerk zu befassen. Zu klären war ua, ob hierbei seitens der österreichischen Gesellschaft eine grenzdurchschnittene Betriebsstätte unterhalten wird, ob eine Aufteilung der der Betriebsstätte zuzurechnenden Unternehmensgewinne zwischen beiden Staaten zu erfolgen hat und, wie bei der Ermittlung des aufzuteilenden Betriebsstättengewinns vorzugehen ist.