Zusammenfassung: In EAS 3162 hatte sich das BMF mit Fragen zu befassen betreffend die Übernahme des Fahrverkaufs und das Betreiben von Zugrestaurants in internationalen Zügen zwischen Österreich und Tschechien durch eine inländische Gesellschaft. Zu klären war ua, ob hierbei eine ausländische Dienstleistungsbetriebsstätte begründet wird.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 lit b DBA Tschechien