Zusammenfassung: In EAS 3149 hatte sich das BMF mit Fragen zur Anwendung und den Rechtsfolgen des § 1 Abs 2 der VO des BMF betreffend inländische Zweitwohnsitze zu befassen iZm einer inländischen Wohnungsbenutzung durch einen Abgabepflichtigen, der mehr als 5 Jahre den Lebensmittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland hat.