Zusammenfassung: In EAS 3153 hatte sich das BMF mit Fragen betreffend die Besteuerung jener Einkünfte zu befassen, die ein österreichischer Abgabepflichtiger erzielt, der an einer in der Steuerfreizone der Vereinigten Arabischen Emirate errichteten Kapitalgesellschaft eine unechte stille Beteiligung begründet hat.
Rechtsgrundlagen: Art 24 Abs 2 DBA VAE; Art 7 DBA VAE