Zusammenfassung: In EAS 3157 hatte sich das BMF mit Fragen zur Wegzugsbesteuerung zu befassen iZm einem an einer österreichischen Kapitalgesellschaft mehrheitlich beteiligten Albaner, der den Familienwohnsitz (seine Ansässigkeit) von Österreich nach Albanien verlegt hat und im Inland einen Zeitwohnsitz beibehält. Welche Auswirkungen hat das 3 Jahre später zwischen Österreich und Albanien abgeschlossene DBA im Hinblick auf die Wegzugsbesteuerung?