Zusammenfassung: Im vorliegenden Erkenntnis hatte der VwGH zu klären, ob die Einkünfte, die ein Dienstnehmer für seine Aufsichtsratstätigkeit bezieht, im Falle einer bestehenden Weiterleitungsverpflichtung an dessen Dienstgeber dem Dienstnehmer selbst oder aber dem Dienstgeber zuzurechnen sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG; § 19 EStG; § 22 Z 2 EStG; § 98 Abs 1 AktG