§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG; VO BGBl II Nr 193/2002
Der VwGH hatte sich in diesem Erkenntnis mit Fragen betreffend die Vorsteuerabzugsfähigkeit der Anschaffungskosten bzw laufenden Aufwendungen für ein sog SUV (Sports Utility Vehicle) (in gegenständlichen Fall der Marke: Chevrolet Captiva) zu befassen. Das Höchstgericht äußerte sich dabei zu Fragen betreffend der Terminus "kastenwagenförmiges Äußeres" eines Kfz dieser Bauart.