Zusammenfassung: In dem vorliegenden Erkenntnis hatte sich der VwGH mit der Frage zu befassen, ob die Einschleifregelung des § 24 Abs 4 Z 3 KStG betreffend die Ermäßigung der Mindestkörperschaftssteuer nicht nur für neugegründete Kapitalgesellschaften gilt, sondern ebenso auf Kapitalgesellschaften anzuwenden ist, bei denen es zu einem Wegfall der persönlichen Körperschaftsteuerbefreiung und einem Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht kommt.