Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Veröffentlichung einer VO des BMF betreffend die verpflichtende Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten für die Bewertung von Renten und dauernden Lasten. Darüber hinaus wird über die Anpassungen der geltenden Bewertungsbestimmungen für un- oder niedrig verzinste Forderungen oder Verbindlichkeiten berichtet. Im Anhang werden in 2 Tabellen die jeweils für Männer und Frauen ab 1.1.2009 geltenden Rechengrößen für die Rentenbewertung angeführt. In 2 weiteren Tabellen werden einerseits die zu beachtende Altersverschiebung in Jahren (Männer und Frauen) ab 1.1.2009 sowie die Abschläge wegen Unterjährigkeit und Nachschüssigkeit ab 1.1.2009 dargestellt.