Zusammenfassung: Der Beitrag enthält eine Liste mit dem Namen und dem jeweiligen inländischen Unternehmenssitz jener Luftverkehrsunternehmer, die im Luftverkehr gegen Entgelt Beförderungen über die Grenze oder im ausschließlich ausländischen Streckennetz durchführen.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs. 2 Z 1 UStG