Zusammenfassung: Der EuGH hatte zu entscheiden, ob es der Dienstleistungsfreiheit zuwiderläuft, eine Steuerfreiheit für reine Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche private Lehrtätigkeiten nur für inländische Tätigkeiten zu gewähren. Es werden der Sachverhalt, die Rechtslage sowie die Entscheidung dargestellt.
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