Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine unwiderlegbare Missbrauchsvermutung, die auf das Verhältnis zwischen Darlehenssumme und Eigenkapital zuzüglich versteuerter Rücklagen abstellt, und die zu einer Besteuerung von den als überschießend erachteten Zinszahlungen führt, gemeinschaftsrechtswidrig ist. Es werden Sachverhalt und Vorlagefrage, Rechtslage und die Entscheidung des EuGH geschildert.