Zusammenfassung: Der EuGH hatte in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu entscheiden, ob eine Wohnraumförderung, die auf im Inland belegene Objekte beschränkt ist, gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit verstößt. Es werden der Gang des Vertragsverletzungsverfahrens, die Rechtslage sowie die Entscheidung des EuGH beschrieben.
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