Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es der Kapitalverkehrsfreiheit der Art 56 ff EGV zuwiderläuft, eine erbschaftssteuerliche Begünstigung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen nur für inländische Sachverhalte zu gewähren. Es werden der Sachverhalt, die Rechtslage sowie die Entscheidung dargestellt.
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