Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage der Gebührenpflicht eines Servituts zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 9 GebG
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage der Gebührenpflicht eines Servituts zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 9 GebG
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