Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob auch Steuerpflichtige, die ein Einkommen aus selbständiger Arbeit beziehen, den ermäßigten Steuersatz für nicht entnommene Gewinne in Anspruch nehmen können.
Rechtsgrundlagen: § 11a EStG 1988; § 37 Abs 1 EStG 1988