Zusammenfassung: Die Autorin bespricht zwei Entscheidungen des BFH und des VwGH, in denen dargelegt wurde, dass keine umsatzsteuerrechtlich relevante Lieferung des Leasinggebers angenommen werden könne, sofern ein sale-and-lease-back-Vertrag nur eine Darlehensfinanzierung mit Sicherungseigentum bezwecke.
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