Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den durch das AbgÄG 2005 geänderten Anwendungsbereich der Steuerbefreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG und behandelt bezugenhmend auf einschlägige Judikatur die Frage, ob die Beschränkung der Steuerbefreiung auf Fälle der Personalgestellung an Inlandsbetriebe mit der gebotenen Dienstleistungsfreiheit in Einklang zu bringen ist. Abschließed kommentiert er ein Erkenntnis des Vwgh, in dem dieser prüfte, ob auch die bloße Mitwirkung an einer ausländischen Anlagenerrichtung anspruchsbegründend wirke.