Zusammenfassung: Bezweckt ein sale-and-lease-back-Vertrag nur eine Darlehensfinanzierung mit Sicherungseigentum, kann keine umsatzsteuerrechtlich relevante Lieferung des Leasinggebers angenommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 UStG
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Zusammenfassung: Bezweckt ein sale-and-lease-back-Vertrag nur eine Darlehensfinanzierung mit Sicherungseigentum, kann keine umsatzsteuerrechtlich relevante Lieferung des Leasinggebers angenommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 UStG
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