Der EuGH hatte zu entscheiden, ob Notargebühren, die zur Beurkundung einer Kapitalerhöhung anfielen, als verbotene Begleitsteuern zu qualifizieren sind.
EuGH 18.6.2007, Rs C-466/03
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob Notargebühren, die zur Beurkundung einer Kapitalerhöhung anfielen, als verbotene Begleitsteuern zu qualifizieren sind.
EuGH 18.6.2007, Rs C-466/03
