Der EuGH hatte zu entscheiden, ob Notargebühren, die zur Beurkundung einer Kapitalerhöhung anfielen, als verbotene Begleitsteuern zu qualifizieren sind.
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob Notargebühren, die zur Beurkundung einer Kapitalerhöhung anfielen, als verbotene Begleitsteuern zu qualifizieren sind.