Der EuGH hatte zu entscheiden, ob eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Konzernstützungsbeiträgen nur bei Inlandssachverhalten gemeinschaftsrechtswidrig ist.
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Konzernstützungsbeiträgen nur bei Inlandssachverhalten gemeinschaftsrechtswidrig ist.