Der EuGH hatte zu entscheiden, ob es die Verkehrsfreiheit der Arbeitnehmer verletzt, wenn Gebietsfremden benachteiligende steuerliche Belastungen auferlegt werden. Im gegenständlichen Fall arbeitete ein deutsches Ehepaar in Luxemburg und beantragte Verlustberücksichtigung aus Vermietung und Verpachtung für in Deutschland belegene Immobilien. Dies wurde ihnen verwehrt.