Der EuGH hatte sich in einem Vertragsverletzungsverfahren mit einer gemeinschaftsrechtswidrigen Norm auseinanderzusetzen. Nach belgischem Recht mussten im EU-Ausland niedergelassene Versicherungen einen ansässigen stl Vertreter haben.
Der EuGH hatte sich in einem Vertragsverletzungsverfahren mit einer gemeinschaftsrechtswidrigen Norm auseinanderzusetzen. Nach belgischem Recht mussten im EU-Ausland niedergelassene Versicherungen einen ansässigen stl Vertreter haben.