Der EuGH hatte sich im gegenständlichen Vertragsverletzungsverfahren mit der griechischen Methode der Berechnung der Zulassungssteuer für eingeführte Gebrauchtwägen zu befassen.
Der EuGH hatte sich im gegenständlichen Vertragsverletzungsverfahren mit der griechischen Methode der Berechnung der Zulassungssteuer für eingeführte Gebrauchtwägen zu befassen.