Zusammenfassung: Die Erzielung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit setzt die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraus. Diese ist im Fall eines Selbststudiums zur Fortbildungszwecken nicht gegeben.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 EStG 1988; § 23 Z 1 EStG 1988