Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen Bürgschaftszahlungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG 1988
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Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen Bürgschaftszahlungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG 1988
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