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Buchführungsmängel berechtigen die Abgabenbehörde zur Verhängung eines Sicherheitszuschlages

FinanzrechtFJ-LS 2006/10FJ-LS 2006, 343 Heft 9 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Unregelmäßigkeiten in den Aufzeichnungen des Steuerschuldners legitimieren die Steuerbehörde zur Auferlegung eines Sicherheitszuschlages.

Rechtsgrundlagen: § 184 Abs 1 BAO

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