Zusammenfassung: Unregelmäßigkeiten in den Aufzeichnungen des Steuerschuldners legitimieren die Steuerbehörde zur Auferlegung eines Sicherheitszuschlages.
Rechtsgrundlagen: § 184 Abs 1 BAO
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Zusammenfassung: Unregelmäßigkeiten in den Aufzeichnungen des Steuerschuldners legitimieren die Steuerbehörde zur Auferlegung eines Sicherheitszuschlages.
Rechtsgrundlagen: § 184 Abs 1 BAO
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