vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgewählte BFH-Rechtsprechung

SteuerrechtFJ 2006, 290 - 291 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Ab der dritten Betriebsveranstaltung sind Ausgaben des Arbeitgebers für eine Betriebsveranstaltung als Bestandteil des Arbeitslohns zu qualifizieren. Eine Jubiläumsfeier zur Unternehmenspräsentation ist nicht als Betriebsveranstaltung zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 EStG; § 19 Abs 1 dEStG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!