§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988; § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994; § 28 EStG; § 2 UStG 1994
Sofern Unterhaltspflichten gegenüber einem unterhaltsberechtigten Kind durch die Bereitstellung einer Mietwohnung und Entgegennahme einer Mietzahlung durch das Kind geleistet werden, können die Ausgaben für die Mietwohnung steuerlich nicht in Abzug gebracht werden .