Zusammenfassung: Da ein während des anhängigen Konkursverfahrens an den Abgabenpflichtigen und nicht den Masseverwalter adressierter Bescheid keine Rechtsgültigkeit erlangt, muss die Zurückweisung einer dagegen geltend gemachten Berufung veranlasst werden.
Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 2 BAO; § 97 Abs 1 BAO