Zusammenfassung: Der UFS Graz nimmt zu den Anwendungsvoraussetzungen des § 16 UStG Stellung und erläutert, dass bei Nichtbestand eines (irrtümlich angenommenen) steuerpflichtigen Leistungsaustauschs keine Richtigstellung der Umsatzsteuerbeträge beantragt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 UStG