Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat Va, BE vom 10.10.2002, RV/13x-16/09/98. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Genussrechte sind zu aktivieren und trotz Ungewissheit über den Rückzahlungszeitpunkt einer Teilwertabschreibung nicht zugänglich.) ein.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 1 und 2 EStG 1988