Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, § 299 BAO v. 15.05.2002, AO 72x/11-16/02. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (fideikommissarische Substitution hindert nicht die persönliche Zurechnung der Einkünfte aus einer Beteiligungsveräußerung bei der Vorerbin) ein.
Rechtsgrundlagen: § 31 EStG 1988; § 608 ABGB