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Zwischen rechtlichem Gehör und materieller Berechtigung ist zu unterscheiden

FamilienrechtWilhelm TschugguelFamZ 2007/24FamZ 2007, 50 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: die Information eines weiteren Kindes ist bei der Beantragung der Befriedigung aus Nachlassaktiven durch ein anderes Kind nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen: § 153 AußStrG

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