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Gerichtskommissionsgebühr für die Amtsbestätigung über die Vertretungsbefugnis des Erben

FamilienrechtWilhelm TschugguelFamZ 2007/23FamZ 2007, 50 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Für die Ausstellung einer Amtsbestätigung bezüglich des Vertretungsrechts kann der Gerichtskommissär eine Gebühr nach § 17 GKTG geltend machen.

Rechtsgrundlagen: § 810 ABGB; § 172 AußStrG; § 17 GKTG; § 14 GKTG; § 13 GKTG; § 22 Z 5 GKTG

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