Zusammenfassung: In dem Beitrag wird erläutert, welche materiellen Erbrechtsbestimmungen kollisionsrechtlich bei Ableben eines rumänischen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Österreich zur Anwendung gelangen.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 IPRG; § 5 Abs 1 IPRG
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