Zusammenfassung: Die Autorin stellt das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz einander vergleichend gegenüber und weist auf Querverbindungen, aber auch gebotene Differenzierungen in Hinblick auf die Anwendungsbereiche der Gesetze, der gerichtlichen Zulässigkeitsprüfung sowie den Vertretungsorganen (Patientenanwalt und Bewohnervertreter).