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Die Institute der Streitverkündung und der Nebenintervention sind dem AußStrG fremd

FamilienrechtAstrid Deixler-Hübner (Glosse)FamZ 2006/63FamZ 2006, 174 - 175 Heft 3 v. 1.9.2006

§ 2 AußStrG; § 17 ZPO

Das Fehlen des Rechtsinstituts der Nebenintervention und der Streitverkündung im AußStrG begründet keine planwidrige Gesetzeslücke.

OGH 22.05.2006, 10 Ob 29/06x

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