§ 730 Abs 2 ABGB aF; FamErbRÄG 2004
Der Autor weist darauf hin, dass die fehlende Feststellung der Vaterschaft zu einem Kind im Fall des Ablebens des Erblassers vor 31.12.2004 das gesetzliche Erbrecht und somit auch das Pflichtteilsrecht des mittlerweile volljährigen unehelichen Kindes ausschließt.